Allgemein

Die Ergotherapie ergänzt seit mehreren Jahren unseren umfassenden Therapieansatz.

Das Ziel der Ergotherapie ist, die Selbständigkeit der betroffenen Menschen zu erhöhen, sodass der Alltag in Beruf, Schule und Familie wieder so unabhängig wie möglich bewältigt werden kann.

Dies wird erreicht durch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten und Funktionen.

Ergotherapeuten helfen und begleiten also Menschen jeden Alters, die durch Krankheit, Behinderung oder Alter in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind und Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben haben.

Neben geeigneten Übungen soll auch der Einsatz von Hilfsmitteln dazu beitragen, dass die Umwelt an die verbleibenden Fähigkeiten angepasst wird und so ein Optimum an Rehabilitation erreicht wird.

Ergotherapie ist in Deutschland ein anerkanntes Heilmittel und wird vom Arzt verordnet als motorisch-funktionelle, psychisch-funktionelle oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung. Einsatzbereiche sind hauptsächlich die Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie, Neurologie und Orthopädie.


Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) definiert die Ergotherapie folgendermaßen:
„Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.“


Der Weg zu einer ergotherapeutischen Behandlung

Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenkassen sowie der Berufsgenossenschaften bei einem Arbeitsunfall.

Die Verordnung für Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus.
In der Regel werden 10 Behandlungseinheiten verordnet.
Im Rahmen der ersten Behandlung findet eine sogenannte Funktionsanalyse statt. Hierbei macht sich der Therapeut ein ausführliches Bild über den Zustand des Patienten, entwickelt einen Behandlungsplan und bespricht diesen mit dem Patienten.
Die Länge der einzelnen Therapieeinheiten ist abhängig von der genauen Verordnung des Arztes und beträgt in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten.
Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation des Betroffenen und wird ebenfalls vom behandelnden Arzt vorgegeben.
Je nach medizinischer Notwendigkeit kann die Ergotherapie – auf Verordnung des Arztes – auch im häuslichen Umfeld stattfinden. Der Therapeut kommt dann zu Ihnen nach Hause.


Grob lassen sich innerhalb der Ergotherapie folgende Leistungsbereiche unterscheiden:

  • Ergotherapeutische Befunderhebung (Funktionsanalyse)
  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Neuropsychologische und neurophysiologische Behandlung
  • Hirnleistungstraining
  • Thermische Anwendungen (Wärme- und Kälteanwendungen)
  • Beratung zu Hilfsmitteln
  • Training für den Alltag
  • Training zur Selbsthilfe
  • Beratung von Angehörigen